Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für dem gesamten Geschäftsverkehr der Firma „CAROLIN´s PHOTOGRAPHY, Carolin Burgert“.
Sie gelten im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird, auch ohne ausdrückliche Einbeziehung. Der Kunde verpflichtet sich diese Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Wenn der Kunde den AGB wider­sprechen will, ist dieses schriftlich bin­nen drei Werk­ta­gen zu erk­lären. Abwe­ichende Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den erlan­gen keine Gültigkeit, es sei denn die Fotografin hat diese vor der Ausführung eines Auftrages schriftlich anerkannt.

2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Fotoabzüge, Videos, vor allem auch elektronisch oder digital übermitteltes Bild- oder Videomaterial)

3. Der Vertrag kommt zustande, sobald das von der Fotografin offerierte Angebot angenommen wird. Dies kann eine Terminzusage, die Unterzeichnung des Shootingvertrages oder der tatsächliche Start des Shootings sein. Mündlich (telefonisch) oder schriftlich vereinbarte Termine gelten als verbindlich.

II. Urheberrecht/Nutzungsrecht

1. Das Urheberrecht liegt laut Urheberrechtgesetz immer bei der Fotografin.

2. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet (ausgenommen gewerbliche Nutzung durch schriftliche Genehmigung). Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Fotografin bleibt auch nach Übergabe der Bilddateien an den Kunden die maßgebliche zur Verwertung Berechtigte an allen erstellten Bildern.

3. Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über, nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.

5. Der Auftraggeber berechtigt die Fotografin, die erstellten Bilder zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt zu verwerten. Ist der Auftraggeber auf dem Foto zu sehen gilt die zusätzlich ausgefüllte Shootingvereinbarung als Grundlage. Wurde diese vom Auftraggeber nicht vor dem Shooting ausgefüllt, unterschrieben und überreicht, gilt das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Nutzungsrecht der Fotografin. Die Fotografin ist zur Erteilung von Unterlizenzen und dem Weiterverkauf der Bilder berechtigt. Sollte ein solcher Untervertrag entstehen, wird der Kunde davor informiert. Die Fotografin ist berechtigt, während der Auftragsduchführung eigene Inhalte zu erstellen („Behind the Scenes“) und diese zum Zwecke der Eigenwerbung zu veröffentlichen.
 

6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann die Fotografin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

7. Die Negative bzw. Originaldateien verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.

III. Honorare, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale festgelegt; Nebenkosten (Reisekosten, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, etc.) sind in einem Pauschalangebot enthalten, ansonsten vom Auftraggeber zu tragen.

2. Die Kosten sind am Tag des Shootings in bar zu begleichen oder müssen bei der Übergabe der Bilder oder davor per Vorkasse gezahlt werden. Bei Präsentationsprodukten ( z.Bsp. Büchern) ist eine Anzahlung von 50% zu entrichten.

3. Das Honorar ist spätestens binnen zwei Wochen nach Rechnungseingang zu zahlen, soweit keine andere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu lasten des Auftraggebers.

4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotografin.

5. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist der Stil der Fotografin bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

6. Ein Anspruch auf eine Barauszahlung bei ausgestellten Gutscheinen
besteht nicht. Der Gutschein ist auf Dritte übertragbar.

IV. Haftung

1. Die Verantwortung für die Sicherheit der zu shootenden Tiere obliegt allein beim Halter oder beim Hundeführer/Reiter (Verantwortlicher vor Ort) der beim Shooting anwesend ist. Eine gültige (Hunde-/ Pferde) Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung für ein Fotoshooting. Haftungsfragen beim Reiten im öffentlichen Gelände ohne Gebiss sind zuvor abzuklären. Der Auftraggeber haftet für Schäden, die er selbst, sein Tier oder in seiner Obhut stehenden Personen (z.B. Kinder) verursacht. Die Fotografin haftet ferner nicht für angefallene Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn, Folge- und immaterielle Schäden. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.

2. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bilder, Negativen, digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.

3. Die Fotografin verpflichtet sich, bei der Durchführung eines Auftrages größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung ausgeschlossen.

4. Der Fotografin werden vom Auftraggeber nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung dieser berechtigt ist und die frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber hat die Fotografin von Ersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.

5. Die Fotografin verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Negative nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

6. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

7. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

8. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

V. Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Fotografin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.).

2. Das Tier darf Menschen oder anderen Tieren gegenüber keine gesteigerte Aggressivität zeigen. Ausnahmen bedürfen einer vorherigen Absprache. Ungeachtet einer derartigen Absprache behalte ich mir das Recht vor, ein Shooting jederzeit abzubrechen, wenn ich der Meinung bin, dass von einem „Fotomodel“ eine Gefahr für andere Tiere oder Menschen ausgehen könnte. Dies gilt ebenso, wenn vom Tierbesitzer/führer ein tierschutzrelevantes Verhalten gegenüber dem Tier gezeigt werden sollte. Dies gilt auch wenn das Tier deutliches Stress oder Angstverhalten zeigt das sich auch nach ausgiebiger Eingewöhnungszeit nicht legt. Ein Anspruch auf weitere Bilder als bis zum Zeitpunkt des Abbruchs besteht nicht, ebenso besteht kein Anspruch auf eine (Teil-)Erstattung von verwendeten Gutscheinen.)

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend im Verhältnis. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist.
Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind.
Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Aufnahmen werden nach Beendigung des Fotoshootings innerhalb angemessener Frist durch die Fotografin auf einem Online-Portal zur Verfügung gestellt. Der Kunde trifft darin die die Bildauswahl. Die Übersendung der ausgewählten Aufnahmen erfolgt je nach Wahl des entsprechenden Shootingpaketes digital über Download oder durch Zusendung/Abholung des Kunden von Fotoabzügen, Wandbildern und anderen Produkten. Gedruckte Produkte werden unversichert per Post verschickt, hier entstehen zusätzliche Versandkosten.

VII. Datenschutz

1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Siehe dazu auch den Bereich „Datenschutzerklärung“

VIII. Digitale Fotografie

1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder der Fotografin auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin. Der Urheber muss stets vermerkt sein.

2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

3. Für die Datenspeicherung verwende ich neben der Onlinegalerie USB-Sticks, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertragen von uns gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leisten wir keinen Ersatz.

4. Bei Fotoabzügen kann es im Vergleich zu dem digitalen Bild zu geringen Farb- und Kontrastabweichungen kommen. Dies beruht darauf, dass der Monitor der Kunden evtl. andere Kalibrierungs- und Farbeinstellungen aufweist. Es stellt daher keinen Reklamationsgrund dar.

IX. Vertragsstrafe, Schadenersatz

1. Bei jeglicher unberechtigter (ohne die Zustimmung von Carolin Burgert erfolgter) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,- € pro Bild und Einzelfall.
Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzsprüche.

2. Durch die Ziffer VI.1. AGB vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

X. Besonderheiten im Hinblick auf Fortbildung

Für den Fall, dass der Kunde einen Coaching- oder Workshop-Vertrag mit der Fotografin geschlossen hat, gelten die nachfolgenden Bestimmungen zusätzlich zu den voranstehenden Ausführungen:

1. Im Rahmen von Coachings oder Workshops durch den Kunden erstellte Aufnahmen sind nicht frei von Rechten Dritter. Der Kunde hat daher selbst dafür Sorge zu tragen, dass er
etwaige, für die Veröffentlichung erforderlichen Zustimmungen Dritter (z.B. Modelle oder Locationbetreiber) selbst einholt. Die Fotografin haftet nicht für Inanspruchnahme des Kunden durch Dritte aufgrund der Veröffentlichung von Aufnahmen, welche im Rahmen eines Coachings oder Workshops erstellt wurden.

2. Die Fotografin ist berechtigt, Werke, welche im Rahmen eines Coachings oder Workshop erstellt werden, zum Zwecke der Eigenwerbung zu veröffentlichen. Die Fotografin ist ferner berechtigt, während Coachings und Workshops eigene Inhalte zu erstellen („Behind the Scenes“) und diese zum Zwecke der Eigenwerbung zu veröffentlichen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass er auf solchen Aufnahmen zu erkennen ist.

3. Sollte aus Gründen, die nicht von der Fotografin zu vertreten sind, der Kunde nicht an einem Coaching oder Workshop teilnehmen können oder ein Coaching oder Workshop ausfallen, werden etwaige bereits bezahlte Gebühren auf einen Folgetermin angerechnet. Die Fotografin wird dem Kunden die in Frage kommenden Folgetermine unverzüglich bekannt geben.

XI. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Fotografin Carolin Burgert (CAROLIN´S PHOTOGRAPHY)
Die AGB gelten ab dem 01.01.2021

bew

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